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Kelper Konterfei

Bogy

Für die Jahrgangsstufe 10 (G8) oder Jahrgangsstufe 11 (G9) ist eine einwöchige Berufsorientierung (das sogenannte „BOGY-Praktikum“) vorgesehen.
Laut der Verwaltungsvorschrift erkunden dabei „die Schüler während einer Unterrichtswoche […] in Wirtschaftsunternehmen, Verwaltungs-, Sozial- oder Bildungseinrichtungen sowie bei freiberuflich Tätigen Berufe und deren Umfeld.“ Sie haben somit die Möglichkeit, ein Berufs- und Arbeitsfeld ihrer Wahl kennen zu lernen. Dieses Berufs- und Arbeitsfeld sollte in der Regel ein „gymnasiales Profil“ besitzen, d.h. den Besuch des Gymnasiums oder ein abgeschlossenes Studium zur Voraussetzung haben.
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 (G8) / 11 (G9) sollen die Erkundungsstelle, in der sie ihr einwöchiges Praktikum durchführen wollen, selbständig suchen und auswählen. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, bemüht sich die Schule, bei der Suche behilflich zu sein. Es wird ausdrücklich empfohlen, dass das Praktikum in einem unbekannten Arbeitsumfeld absolviert wird und nicht z.B. im familiär geführten Betrieb oder in der Abteilung eines Elternteils. In begründeten Ausnahmefällen wenden sich die Schülerinnen und Schüler bitte zunächst an die BOGY-Koordinatorin der Schule.
Zur Vorbereitung auf den Bewerbungsprozess behandeln die Deutschlehrkräfte das Thema „Bewerbung“ im Unterricht.
Den Termin für die einwöchige Berufserkundung entnehmen Sie bitte dem Jahresterminplan.
Um die Berufs- und Arbeitswelt realitätsnah kennen zu lernen, ist es notwendig, dass der zeitliche Umfang der einwöchigen Berufserkundung der Regelarbeitszeit eines Arbeitnehmers entspricht, also etwa acht Stunden am Tag umfasst, was für die Schülerinnen und Schüler eine 40-Stunden-Woche bedeuten kann.
Die einwöchige Berufserkundung stellt eine Schulveranstaltung dar, an der teilzunehmen verpflichtend ist.
Die Teilnahme an BOGY (d. h. am Praktikum) wird im Jahreszeugnis der Klasse 10 (G8) / 11 (G9) vermerkt.
Bei diesem Praktikum sind die Schülerinnen und Schüler wie bei jeder schulischen Veranstaltung unfallversichert. 
Während dieser einwöchigen Berufserkundung besteht im Krankheits- oder Verhinderungsfalle sowohl gegenüber der Erkundungsstelle als auch gegenüber der Schule eine sofortige fernmündliche und - binnen drei Tagen – schriftliche Entschuldigungspflicht, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern wie üblich durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten vor Antritt des Praktikums ein Schreiben, in dem das Unternehmen bzw. die Einrichtung die Stellenzusage bescheinigt.
Sollten Sie noch Fragen zum BOGY-Praktikum haben, wenden Sie sich bitte an die BOGY-Koordinatorin (Kürzel: eas).

 
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